Guppy-Hochzuchtstandard - Untenschwert



Untenschwert Wiener smaragd



Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der unteren Flossenstrahlen. Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und bildet an seiner Unterkante zur Körperachse einen Winkel von 15 Grad. Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

10/10 der Körperlänge 10 Punkte
  8/10 der Körperlänge   6 Punkte
  6/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 10/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:

Winkel 15 Grad und mehr keinen Punktabzug
Winkel 12 Grad Abzug   2 Punkte
Winkel 10 Grad Abzug   5 Punkte
Winkel  7 Grad Abzug   8 Punkte
darunter Abzug  10 Punkte

Gekrümtes Schwert

Abzug bis  5 Punkte
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. Abzug bis  2 Punkte
Mängel im Schwanzflossenansatz Abzug bis  2 Punkte
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge Abzug bis  2 Punkte
zu breites Schwerter Abzug bis  3 Punkte
für ein zweites Schwert Abzug bis 10 Punkte
Fehlen der ovalen Grundform Abzug 5 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.