Untenschwert Wiener smaragd
Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der unteren Flossenstrahlen. Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und bildet an seiner Unterkante
zur Körperachse einen Winkel von 15 Grad. Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein. Die
Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
10/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
8/10 der Körperlänge | 6 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 10/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:
Winkel 15 Grad und mehr | keinen Punktabzug |
Winkel 12 Grad | Abzug 2 Punkte |
Winkel 10 Grad | Abzug 5 Punkte |
Winkel 7 Grad | Abzug 8 Punkte |
darunter | Abzug 10 Punkte |
Gekrümtes Schwert |
Abzug bis 5 Punkte |
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 2 Punkte |
Mängel im Schwanzflossenansatz | Abzug bis 2 Punkte |
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge | Abzug bis 2 Punkte |
zu breites Schwerter | Abzug bis 3 Punkte |
für ein zweites Schwert | Abzug bis 10 Punkte |
Fehlen der ovalen Grundform | Abzug 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.