Spatenschwanz grau AC
Spatenschwanz grau metallic rot
Die Schwanzflosse ähnelt in ihrer Form einem Bergmannspaten.
Obere und untere Flossenbegrenzungen, die sich durch einen deutlichen Ansatz vom Körper abheben, sind parallel. Die Länge entspricht der halben Körperlänge, die Höhe erreicht 8/10 der Flossenlänge. Die Rückenflosse reicht spitz auslaufend vom Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Die Rückenflosse reicht vom Schwanzflossenansatz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse |
5 Punkte |
Darunter je nach Länge | Abzug bis 4 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 4 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
5/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
4/10 der Körperlänge | 7 Punkte |
3/10 der Körperlänge | 3 Punkte |
Länger als 5/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Höhe der Schwanzflosse unter 8/10 der Länge | Abzug bis 5 Punkte |
Obere und untere Begrenzung nicht parallel | Abzug bis 3 Punkte |
Mangel im Schwanzflossenansaz | Abzug bis 5 Punkte |
Ungleiche Winkel bei rückwärtiger Begrenzung | Abzug bis 3 Punkte |
Hintere Begrenzung zu spitz auslaufend | Abzug bis 10 Punkte |
Hintere Begrenzung weist zu stumpfe Winkel auf | Abzug bis 2 Punkte |
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 5 Punkte |
liegt die Flossenhöhe deutlich unter der größten Körperhöhe | kein Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.