Obenschwert blond filigran
Obenschwert grau filigran
Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen Flossenstrahlen. Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und verläuft an der Oberkante in
einem 15 Grad ansteigenden Winkel bzw. parallel zur Körperachse.
Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein.
Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
10/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
8/10 der Körperlänge | 6 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 10/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:
Gekrümtes Schwert | Abzug bis 5 Punkte |
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 2 Punkte |
Mängel im Schwanzflossenansatz | Abzug bis 2 Punkte |
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge | Abzug bis 2 Punkte |
zu breites Schwerter | Abzug bis 3 Punkte |
für ein zweites Schwert | Abzug bis 10 Punkte |
Fehlen der ovalen Grundform | Abzug bis 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.