Guppy-Hochzuchtstandard Obenschwert



Obenschwert blond filigran

Obenschwert grau filigran



Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen Flossenstrahlen. Die Länge des Schwertes entspricht der Körperlänge und verläuft an der Oberkante in einem 15 Grad ansteigenden Winkel bzw. parallel zur Körperachse.

Die ovale Grundform darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein.

Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.

Rückenflosse

Bewertung der Länge

Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse 5 Punkte
Bis zum Schwanzflossenansatz 3 Punkte
Darunter je nach Länge 1-2 Punkte
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:

Nicht steil ansteigender Ansatz Abzug bis 3 Punkte
Starke Zähnelung oder Defekte Abzug bis 2 Punkte
Abweichungen von der Idealform Abzug bis 7 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.


Schwanzflosse

Bewertung der Länge

10/10 der Körperlänge 10 Punkte
 8/10 der Körperlänge   6 Punkte
 6/10 der Körperlänge   2 Punkte
darunter kein Punkt
Länger als 10/10 der Körperlänge Abzug bis 3 Punkte

 

Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:

Gekrümtes Schwert Abzug bis  5 Punkte
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. Abzug bis  2 Punkte
Mängel im Schwanzflossenansatz Abzug bis  2 Punkte
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge Abzug bis  2 Punkte
zu breites Schwerter Abzug bis  3 Punkte
für ein zweites Schwert Abzug bis 10 Punkte
Fehlen der ovalen Grundform Abzug bis  5 Punkte

Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.

Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.