Leierschwanz grau metallic
Die Schwanzflosse hat annähernd die Form einer Leier. Die Grundform ist rund und darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten. Die äußeren Flossenstrahlen erreichen mit deutlich nach außen gebogenen Spitzen. 8/10 der Körperlänge. Die Rückenflosse steigt steil an und erreicht mit einer deutlich nach oben gebogenen Spitze das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
für nicht nach oben gebogene Spitzen der Rückenflosse | Abzug bis 1 Punkt |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
7/10 der Körperlänge | 8 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 5 Punkte |
5/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form- und Spreizungsfehlern:
Ungleiche Länge der oberen und unteren Flossenstrahlen | Abzug bis 5 Punkte |
Ungleiche Breite der oberen und unteren Flossenstrahlen | Abzug bis 2 Punkte |
Schwung der Flossenstrahlen nicht spiegelgleich | Abzug bis 5 Punkte |
Schwung zu wenig ausgeprägt | Abzug bis 5 Punkte |
sonstige Begrenzungsfehler wie Zähnelung etc. | Abzug bis 2 Punkte |
Grundform länger als 4/10 der Körperlänge | Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.