Fahnenschwanz
Fahnenschwanz albino blond rot
Die Schwanzflosse hat die Form eines Rechtecks, dessen Länge 8/10 der Körperlänge beträgt.
Die Flossenbreite beträgt 4/10 der Körperlänge. Der Flossenansatz ist abgerundet.
Mindestlänge 6/10 der Körperlänge, Mindestbreite die größte Körperhöhe.
Die Rückenflosse läuft spitz zu und reicht bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das Ende des erste Drittels der Schwanzflosse hinaus |
Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
8/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
7/10 der Körperlänge | 6 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 8/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Hintere Begrenzung konkav oder konvex | Abzug bis 2 Punkte |
Hintere Begrenzung verläuft schräg | Abzug bis 4 Punkte |
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt | Abzug bis 5 Punkte |
Obere oder untere Begrenzung nicht parallel | Abzug bis 10 Punkte |
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Übergänge von seitlicher zu hinterer Begrenzung abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.