Fächerschwanz albino blond rot
Fächerschwanz grau snakeskin
Die Schwanzflosse hat eine langgestreckte Dreiecksform mit einem körpernahen Winkel von 45 Grad. Ihre Ideallänge beträgt
10/10 der Körperlänge. Die Begrenzungen sind gerade, die Übergänge können leicht abgerundet sein. Die Rückenflosse ist schlang, steigt im Ansatz steil an
und reicht spitz bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend
bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
10/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
8/10 der Körperlänge | 8 Punkte |
7/10 der Körperlänge | 5 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 10/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Form und Spreizung:
Winkel 45 Grad und mehr | keinen Punktabzug |
Winkel 35 Grad | Abzug 2 Punkte |
Winkel 30 Grad | Abzug 4 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Winkel 50 Grad | Abzug 4 Punkte |
darüber | Abzug 8 Punkte |
Hintere Begrenzung deutlich konkav oder konvex |
Abzug bis 2 Punkte |
Hintere Begrenzung verläuft schräg | Abzug bis 4 Punkte |
Hintere Begrenzung starke Zähnelung bzw. Defekt | Abzug bis 5 Punkte |
Obere und untere Begrenzung weisen ungleiche Winkel auf | Abzug bis 5 Punkte |
Obere und untere Begrenzung konkav oder konvex | Abzug bis 5 Punkte |
Seitliche Begrenzung zeigt Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Übergang von seitlicher zu hinterer Begrenzung zu stark abgerundet |
Abzug bis 2 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.