Doppelschwert blond filigran
Doppelschwert grau neon
Doppelschwert grau Japanblue
Die Schwanzflosse hat eine ovale Grundform mit schwertförmiger Verlängerung der oberen und unteren Flossenstrahlen. Die Länge der Schwerter entspricht der Körperlänge. Die Außenkanten bilden einen Winkel von 30 Grad. Der Flossenteil zwischen den Schwertern darf 4/10 der Körperlänge nicht überschreiten und kann farblos sein. Die Rückenflosse ist schlank, steigt im Ansatz steil an und reicht spitz auslaufend bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse.
Rückenflosse
Bewertung der Länge
Bis zum Ende des ersten Drittels der Schwanzflosse | 5 Punkte |
Bis zum Schwanzflossenansatz | 3 Punkte |
Darunter je nach Länge | 1-2 Punkte |
Rückenflosse reicht über das erste Drittel der Schwanzflosse hinaus | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge bei Formfehlern:
Nicht steil ansteigender Ansatz | Abzug bis 3 Punkte |
Starke Zähnelung oder Defekte | Abzug bis 2 Punkte |
Abweichungen von der Idealform | Abzug bis 7 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 8 Punkte nicht übersteigen.
Schwanzflosse
Bewertung der Länge
10/10 der Körperlänge | 10 Punkte |
8/10 der Körperlänge | 6 Punkte |
6/10 der Körperlänge | 2 Punkte |
darunter | kein Punkt |
Länger als 10/10 der Körperlänge | Abzug bis 3 Punkte |
Beispiele für Punktabzüge für Form- und Spreizungsfehler:
Winkel 30 Grad und mehr | keinen Punktabzug |
Winkel 25 Grad | Abzug 3 Punkte |
Winkel 20 Grad | Abzug 7 Punkte |
Winkel 15 Grad | Abzug 10 Punkte |
darunter | Abzug 12 Punkte |
Ungleiche Schwertlängen |
Abzug bis 5 Punkte |
Ungleiche Breite der Schwerter | Abzug bis 2 Punkte |
Ungleiche Winkel der Schwerter | Abzug bis 5 Punkte |
Gekrümmte Schwerter | Abzug bis 5 Punkte |
sonstige Begrenzungsfehler bei Zähnelung etc. | Abzug bis 2 Punkte |
Mängel im Schwanzflossenansatz | Abzug bis 2 Punkte |
Flossenteil zwischen den Schwertern länger als 4/10 der Körperlänge | Abzug bis 2 Punkte |
zu breite Schwerter | Abzug bis 3 Punkte |
Fehlen der ovalen Grundform | Abzug 5 Punkte |
Die Gesamtsumme der Abzugspunkte darf 20 Punkte nicht überschreiten.
Für ein und dasselbe Kriterium dürfen Punktabzüge nur einmal erfolgen.